Grundbesitzer klagten gegen eine auf der Website der Interessenvertretung Upmove beschriebene Tour. Upmove beklagt einen “herben Rückschlag für die gesamte Szene”

Innsbruck – Das Urteil des Obersten Gerichtshofs (OGH) kam für Dietmar Gruber vom Verein Upmove überraschend. Im Oktober wurde der Klage mehrerer Grundbesitzer gegen die Interessenvertretung für Mountainbiker, wie sich Upmove selbst beschreibt, stattgegeben. Gegenstand des juristischen Streits war eine Mountainbiketour auf den Kasofen in der Steiermark, die der Verein im Tourenportal seiner Website beschrieben hatte. Denn Radfahren ist dort nicht erlaubt. In den beiden ersten Instanzen entschied das Gericht noch für Upmove, doch der OGH gab der Klage auf Unterlassung und Löschung nun recht.

Upmove setzt sich seit Jahren für die Wegefreiheit in Österreich ein. Denn im Forstgesetz von 1975 ist die Benützung des Waldes für Erholungszwecke allein Fußgängern vorbehalten – Mountainbiker sind davon ausgenommen. Österreich ist damit das einzige Land in den Alpen, das Radfahren im Wald generell verbietet, und genau dagegen kämpfen Gruber und seine Mitstreiter an. “Für uns ist das Tourenportal ein Instrument, um damit zu zeigen, was wir Mountainbiker tun”, erklärt Gruber. Denn die gesetzliche Realität treibe die rund 800.000 aktiven Biker in die Illegalität.

Mountainbiker in Illegalität gedrängt

“Jeder hat Angst, dass er Probleme bekommt. Niemand verrät seinen Hometrail”, beschreibt Gruber die Folgen dieser Rechtslage. Upmove stemmt sich dagegen, indem man offen damit umgehe, “wo, wann und warum wir mountainbiken”. Diese Offenheit hat dem Verein bereits szeneintern Kritik eingebracht. Dennoch hält Gruber an dieser Philosophie fest: “Wir stehen dazu, dass wir es illegal tun müssen.” Die Idee dahinter laute, Verbote mit offenem Widerstand zu brechen.

Zuletzt schien diese Strategie erste Erfolge zu zeitigen, doch das jüngste Urteil ist für Gruber ein herber Rückschlag. Er glaubt, dass der OGH-Entscheid die gesamte Community treffen wird. Grundeigentümer und Jäger, die dem Sport ablehnend gegenüberstehen, hätten nun eine juristische Blaupause, um gegen unerwünschte Mountainbiker vorzugehen. Die rund 10.000 Euro an Kosten, die das Urteil für Upmove mit sich brachte, seien eine zusätzliche Abschreckung.

Upmove will weiterkämpfen

Bei Upmove hofft man auf die Solidarität der Mountainbikeszene: “Wir werden wieder auf die Straße gehen müssen, um unserem Anliegen Gehör zu verschaffen.” Gruber nennt Trutzpartien, wie sie der Verein bereits mehrfach veranstaltet hat, als probates Mittel. Dabei schieben Mountainbiker in einer Demonstration ihre Fahrräder auf Wegen, auf denen vehement gegen Radfahrer vorgegangen wird. Das ist erlaubt und soll Bewusstsein schaffen. Mit ähnlichen Trutzpartien wurde in der Vergangenheit das Recht auf Waldbenützung für Wanderer erstritten, so Gruber: “Denn auch das wollten Grundeigentümer und Jäger ja ursprünglich verhindern.”

Das bestehende Netz an Mountainbikerouten in Österreich ist längst nicht mehr zeitgemäß, daran besteht kein Zweifel. Der Sport hat sich weg von Schotterstraßen und hin zu Steigen entwickelt. Lösungen mit partieller Wegefreigabe wie in Tirol und Salzburg hält Gruber für zu wenig: “Das nützt nur den Menschen in Ballungszentren oder Tourismusregionen.” Wer das Pech habe, anderswo zu leben, müsse oft weite Strecken mit dem Auto zurücklegen, um zu einer solchen legalen Option zu gelangen. Daher fordert Upmove weiterhin die generelle Wegefreiheit für Radfahrer. (Steffen Arora, 28.11.2017)

Originalbeitrag im Standard.at

Urteilsspruch OGH

Beitrag in Landwirtschaftlichen Mitteilungen, Ausgabe 1. Dez. 2017